Schulbetrieb | Was ist zu tun bei einer möglichen Coronainfektion in der Schule?
Elterninformation des SD Gesundheit
Das Solinger Gesundheitsamt hat in einer neuen Verfügung die Bestimmungen zum Umgang mit Coronaerkrankungen in Schulen verändert. Wenn in einer Klasse bzw. einem Kurs ein Kind erkrankt, so werden alle anderen Schüler*innen und Lehrer*innen, sofern durchgehend die Maske getragen und die Räume ausreichend gelüftet wurden, nicht mehr automatisch in Quarantäne geschickt, da sie dann als Kontaktpersonen der Kategorie 2 zugeordnet werden. Es wird dann dringend empfohlen, sich testen zu lassen, ein Ausschluss vom Unterricht erfolgt aber dann nur bei Erkältungs- oder anderen Krankheitssyptomen.
Ausgenommen hiervon ist der Sportunterricht, da dort die Masken (dem Erlass folgend) abgelegt werden. Hier wird i.d.R. für alle Beteiligten eine 14-tägige Quarantäne verfügt.
Die Stadt Solingen hat für Eltern einen Informationsbrief herausgegeben, in dem sie die wichtigsten Adressen, Telefonnummern und Handlungsempfehlungen zusammengefasst hat für den Fall, dass es an der Schule des Kindes einen Verdacht auf eine oder eine nachgewiesene Coronaerkrankung gibt. Er kann hier gelesen bzw. heruntergeladen werden.