Schulbetrieb

Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ab dem 1.9.2020

Mit der neuen Verordnung des Schulministeriums entfällt ab dem 1. September für Schülerinnen und Schüler die Verpflichtung, im Unterricht im Klassenraum einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auf dem Schulgelände und den Fluren besteht die Pflicht nach wie vor.

Um auch in Unterrichtsstunden weiterhin v.a. Risikogruppen zu schützen, appelliert die Schulleitung an die Schulgemeinde, dass in Lerngruppen auch im Unterricht dann eine Maske getragen wird, wenn ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin des Unterrichts aus gesundheitlichen Gründen darum bittet.

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